Statuten des Vereins Tanzgruppe Bâladanse

Unter dem Namen „Bâladanse„ besteht ein Tanzverein gemäss Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Basel.

Ziel der Tanzgruppe „Bâladanse “ ist: das Tanzen und Erlernen von hauptsächlich französischen und westeuropäischen Tänzen

Die Mitgliedschaft kann jede natürliche Person beantragen, welche Freude am Tanzen hat. beim Vorstand mündlich oder schriftlich beantragen. Der Entscheid betreffend Aufnahme von Mitgliedern obliegt dem Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch wenn der Mitgliederbeitrag-Rückstand über ein Jahr beträgt. über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, und die Revisionsstelle

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Kompetenzen:

  • Wahlen des Vorstandes
  • Festsetzung und Änderung der Statuten
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen und findet jährlich im ersten Quartal statt. Die Einladung erfolgt vierzehn Tage im Voraus.

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern; es sind dies Präsident (Koordinator), Vizepräsident, Kassier Der Vorstand wird für eine Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt und arbeitet ehrenamtlich. Die Mitglieder des Vorstandes sind jeweils wieder wählbar.

Der Vorstand besorgt die Geschäfte des Vereins und verwaltet seine Mittel. Zwei Vorstandsmitglieder zeichnen kollektiv .

Der jährliche Mitgliederbeitrag wird vom Vorstand bestimmt und muss von der MV genehmigt werden. Er kann jährlich oder halbjährlich bezahlt werden. Gäste zahlen einen Unkostenbeitrag pro Abend.

Die finanziellen Mittel setzen sich zusammen aus den Mitgliederbeiträgen, Unkostenbeiträgen, Spenden und anderen Einnahmen. Sie werden im Wesentlichen eingesetzt für die Saalmiete, Tanzleiter-, Musiker-Entschädigungen und andere Ausgaben.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 15. 6. 2009 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt.

Basel, den 15.6.09

PS: Auf die “weibliche“ Schreibform der Amtsträger wurde einfachheitshalber verzichtet, gilt aber auch für Damen.